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Baden-Württemberg Landkreis Sigmaringen Wald

Hebesätze Wald

Landkreis Sigmaringen · AGS 08437118 · 2.725 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wald ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Sigmaringen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wald hoch?

545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Wald im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 806-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wald nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wald 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sigmaringen 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wald auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Wald

Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wald Grundsteuer B
Bad Saulgau 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Herdwangen-Schönach 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Krauchenwies 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Neufra 340 % 0 Prozentpunkte 400 %
Pfullendorf 340 % 0 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Wald

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Wald legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wald fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wald?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wald?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wald hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Wald liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wald legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.