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Baden-Württemberg Landkreis Sigmaringen Neufra

Hebesätze Neufra

Landkreis Sigmaringen · AGS 08437082 · 1.845 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neufra ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Sigmaringen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Neufra zum Landesdurchschnitt liegt

Neufra liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 953-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Neufra ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neufra, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neufra 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sigmaringen 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neufra auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Neufra liegt

Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neufra Grundsteuer B
Bad Saulgau 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Herdwangen-Schönach 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Krauchenwies 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Pfullendorf 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Sauldorf 340 % 0 Prozentpunkte 300 %

Was der Hebesatz in Neufra in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neufra nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Neufra noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neufra

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neufra?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neufra?

Neufra setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neufra hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Sigmaringen von 350 % liegt Neufra 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neufra. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neufra
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.