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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Waidhaus

Hebesätze Waidhaus

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab · AGS 09374164 · 2.161 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Waidhaus, M

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waidhaus beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Waidhaus zum Landesdurchschnitt liegt

Waidhaus liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.269-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Waidhaus ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waidhaus, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waidhaus 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waidhaus auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waidhaus Grundsteuer B
Moosbach 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Speinshart 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bechtsrieth 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Eschenbach i.d.OPf. 350 % −10 Prozentpunkte 300 %
Floß 350 % −10 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Waidhaus in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Waidhaus nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Waidhaus nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Waidhaus noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waidhaus

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waidhaus?

Waidhaus setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waidhaus?

Waidhaus setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Waidhaus hoch?

Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %. Waidhaus liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Waidhaus per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Waidhaus
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.