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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Moosbach

Hebesätze Moosbach

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab · AGS 09374137 · 2.355 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Moosbach, M

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Moosbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Moosbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Moosbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.196-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Moosbach vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Moosbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Moosbach 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Moosbach auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Moosbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Moosbach Grundsteuer B
Speinshart 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Waidhaus 360 % 0 Prozentpunkte 300 %
Bechtsrieth 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Eschenbach i.d.OPf. 350 % −10 Prozentpunkte 300 %
Floß 350 % −10 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Moosbach anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Moosbach beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Moosbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Moosbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Moosbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Moosbach?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Moosbach?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Moosbach hoch?

Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %. Moosbach liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Moosbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Moosbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.