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Bayern Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Vohburg a.d.Donau

Hebesätze Vohburg a.d.Donau

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm · AGS 09186158 · 8.704 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Vohburg a.d.Donau, St

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Vohburg a.d.Donau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Vohburg a.d.Donau zum Landesdurchschnitt liegt

Vohburg a.d.Donau liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 280-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Vohburg a.d.Donau nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vohburg a.d.Donau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vohburg a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vohburg a.d.Donau auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Vohburg a.d.Donau

Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vohburg a.d.Donau Grundsteuer B
Baar-Ebenhausen 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Ernsgaden 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Geisenfeld 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Gerolsbach 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Münchsmünster 320 % 0 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Vohburg a.d.Donau

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Vohburg a.d.Donau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Vohburg a.d.Donau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vohburg a.d.Donau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vohburg a.d.Donau?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vohburg a.d.Donau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Vohburg a.d.Donau hoch?

Vohburg a.d.Donau liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Vohburg a.d.Donau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Vohburg a.d.Donau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.