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Bayern Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Geisenfeld

Hebesätze Geisenfeld

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm · AGS 09186122 · 11.623 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Geisenfeld, St

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Geisenfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Geisenfeld bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Geisenfeld im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 193-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Geisenfeld im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Geisenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Geisenfeld 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Geisenfeld auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Geisenfeld mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Geisenfeld Grundsteuer B
Baar-Ebenhausen 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Ernsgaden 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Gerolsbach 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Münchsmünster 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Pörnbach 320 % 0 Prozentpunkte 320 %

Gewerbesteuer in Geisenfeld an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Geisenfeld beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Geisenfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Geisenfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Geisenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Geisenfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Geisenfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Geisenfeld hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Geisenfeld liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Geisenfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Geisenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.