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Baden-Württemberg Schwarzwald-Baar-Kreis Villingen-Schwenningen

Hebesätze Villingen-Schwenningen

Schwarzwald-Baar-Kreis · AGS 08326074 · 87.571 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Villingen-Schwenningen, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
455 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Villingen-Schwenningen beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 455 %. Der Median Schwarzwald-Baar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Villingen-Schwenningen zum Landesdurchschnitt liegt

Villingen-Schwenningen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 13-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Villingen-Schwenningen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Villingen-Schwenningen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Villingen-Schwenningen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Schwarzwald-Baar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Villingen-Schwenningen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Villingen-Schwenningen Grundsteuer B
Bad Dürrheim 390 % 0 Prozentpunkte 500 %
Blumberg 380 % −10 Prozentpunkte 500 %
Hüfingen 380 % −10 Prozentpunkte 435 %
Triberg im Schwarzwald 380 % −10 Prozentpunkte 430 %
Brigachtal 370 % −20 Prozentpunkte 460 %

Was die Gewerbesteuer in Villingen-Schwenningen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Villingen-Schwenningen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Villingen-Schwenningen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Villingen-Schwenningen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Villingen-Schwenningen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Villingen-Schwenningen?

Villingen-Schwenningen setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Villingen-Schwenningen?

Villingen-Schwenningen setzt die Grundsteuer B auf 455 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Villingen-Schwenningen hoch?

Im Vergleich zum Median Schwarzwald-Baar-Kreis von 360 % liegt Villingen-Schwenningen 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Villingen-Schwenningen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Villingen-Schwenningen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.