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Baden-Württemberg Schwarzwald-Baar-Kreis Triberg im Schwarzwald

Hebesätze Triberg im Schwarzwald

Schwarzwald-Baar-Kreis · AGS 08326060 · 4.700 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Triberg im Schwarzwald, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Triberg im Schwarzwald beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Schwarzwald-Baar-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Triberg im Schwarzwald zum Landesdurchschnitt liegt

Triberg im Schwarzwald liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 571-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Triberg im Schwarzwald vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Triberg im Schwarzwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Triberg im Schwarzwald 380 % Berichtsjahr 2024
Median Schwarzwald-Baar-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Triberg im Schwarzwald auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Triberg im Schwarzwald liegt

Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Triberg im Schwarzwald Grundsteuer B
Blumberg 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Hüfingen 380 % 0 Prozentpunkte 435 %
Bad Dürrheim 390 % +10 Prozentpunkte 500 %
Brigachtal 370 % −10 Prozentpunkte 460 %
Villingen-Schwenningen 390 % +10 Prozentpunkte 455 %

Wie viel Gewerbesteuer in Triberg im Schwarzwald anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Triberg im Schwarzwald und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Triberg im Schwarzwald ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Triberg im Schwarzwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Triberg im Schwarzwald?

In Triberg im Schwarzwald gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Triberg im Schwarzwald?

Die Grundsteuer B liegt bei 430 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Triberg im Schwarzwald hoch?

Im Vergleich zum Median Schwarzwald-Baar-Kreis von 360 % liegt Triberg im Schwarzwald 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Triberg im Schwarzwald. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Triberg im Schwarzwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.