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Hebesätze Veringenstadt
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Veringenstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Sigmaringen liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Veringenstadt hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Veringenstadt im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 906-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Veringenstadt im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Veringenstadt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sigmaringen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Veringenstadt auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Veringenstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Beuron | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Bingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Gammertingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Herbertingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Hohentengen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Veringenstadt an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo die Festsetzung für Veringenstadt nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Veringenstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Veringenstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Veringenstadt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 308.277 Euro | 143 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 33.604 Euro | 16 Euro |
| Grundsteuer B | 249.242 Euro | 116 Euro |
| Grundsteuer A | 23.003 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.149 | |
Je Einwohner flossen Veringenstadt im Berichtsjahr 2024 143 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Veringenstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Veringenstadt?
In Veringenstadt gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Veringenstadt?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Veringenstadt hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Veringenstadt liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Veringenstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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