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Niedersachsen Landkreis Verden Verden (Aller)

Hebesätze Verden (Aller)

Landkreis Verden · AGS 03361012 · 28.231 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Verden (Aller), Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Verden (Aller) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Landkreis Verden liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Verden (Aller) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Verden (Aller) im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 59-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Verden (Aller) nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Verden (Aller), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Verden (Aller) 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Verden 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Verden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Verden (Aller) auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Verden (Aller)

Gemeinden im Landkreis Verden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Verden (Aller) Grundsteuer B
Oyten 400 % 0 Prozentpunkte 460 %
Emtinghausen 390 % −10 Prozentpunkte 390 %
Kirchlinteln 410 % +10 Prozentpunkte 460 %
Ottersberg, Flecken 390 % −10 Prozentpunkte 385 %
Blender 380 % −20 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Verden (Aller)

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Verden (Aller) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Verden (Aller) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Verden (Aller)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Verden (Aller)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Verden (Aller)?

475 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Verden (Aller) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Verden (Aller) liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Verden (Aller) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Verden (Aller)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.