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Hebesätze Ottersberg
390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ottersberg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Verden liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.
Wie Ottersberg zum Landesdurchschnitt liegt
Ottersberg liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 154-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Ottersberg vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ottersberg | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Verden | 390 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 11 Gemeinden im Landkreis Verden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ottersberg auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Ottersberg
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ottersberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Emtinghausen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Blender | 380 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
| Langwedel | 380 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
| Oyten | 400 % | +10 Prozentpunkte | 460 % |
| Thedinghausen | 380 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Ottersberg anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ottersberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Ottersberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Was Ottersberg aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.962.474 Euro | 529 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 624.837 Euro | 47 Euro |
| Grundsteuer B | 2.289.200 Euro | 174 Euro |
| Grundsteuer A | 130.045 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.166 | |
Ottersberg nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 529 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ottersberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ottersberg?
Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ottersberg?
Die Grundsteuer B liegt bei 385 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Ottersberg hoch?
Gemessen am Median Landkreis Verden von 390 % liegt der Satz von Ottersberg genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ottersberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.