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Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn Untereisesheim

Hebesätze Untereisesheim

Landkreis Heilbronn · AGS 08125096 · 4.301 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Untereisesheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wo Untereisesheim im Vergleich steht

Der Wert von 355 % ordnet Untereisesheim im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 55 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 519 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 614-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Untereisesheim nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Untereisesheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Untereisesheim 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heilbronn 363 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Untereisesheim auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Untereisesheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Untereisesheim Grundsteuer B
Neuenstadt am Kocher 355 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bad Friedrichshall 360 % +5 Prozentpunkte 440 %
Cleebronn 350 % −5 Prozentpunkte 370 %
Flein 350 % −5 Prozentpunkte 350 %
Hardthausen am Kocher 360 % +5 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Untereisesheim

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 355 % macht daraus 11.865,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Untereisesheim beschliesst

Untereisesheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Untereisesheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Untereisesheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Untereisesheim?

In Untereisesheim gilt ein Hebesatz von 355 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.865,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Untereisesheim?

Untereisesheim setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Untereisesheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Heilbronn von 363 % liegt der Satz von Untereisesheim 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Untereisesheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Untereisesheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.