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Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn Neuenstadt am Kocher

Hebesätze Neuenstadt am Kocher

Landkreis Heilbronn · AGS 08125069 · 10.444 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neuenstadt am Kocher, Stadt

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuenstadt am Kocher setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wie Neuenstadt am Kocher zum Landesdurchschnitt liegt

Neuenstadt am Kocher liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 56 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 355 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 519 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 248-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neuenstadt am Kocher nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuenstadt am Kocher, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuenstadt am Kocher 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heilbronn 363 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenstadt am Kocher auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuenstadt am Kocher Grundsteuer B
Untereisesheim 355 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bad Friedrichshall 360 % +5 Prozentpunkte 440 %
Cleebronn 350 % −5 Prozentpunkte 370 %
Flein 350 % −5 Prozentpunkte 350 %
Hardthausen am Kocher 360 % +5 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Neuenstadt am Kocher

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 355 % Hebesatz sind 11.865,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Neuenstadt am Kocher legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neuenstadt am Kocher fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenstadt am Kocher

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenstadt am Kocher?

In Neuenstadt am Kocher gilt ein Hebesatz von 355 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.865,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenstadt am Kocher?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neuenstadt am Kocher hoch?

Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %. Neuenstadt am Kocher liegt damit 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neuenstadt am Kocher. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuenstadt am Kocher
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.