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Hebesätze Unsleben
360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Unsleben aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Unsleben bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Unsleben im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.964-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Unsleben im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Unsleben | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rhön-Grabfeld | 360 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unsleben auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Unsleben liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Unsleben | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bischofsheim i.d.Rhön | 360 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Herbstadt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Heustreu | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Hollstadt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Mellrichstadt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
Was die Gewerbesteuer in Unsleben konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Unsleben, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Unsleben noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unsleben
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unsleben?
In Unsleben gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unsleben?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Unsleben hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Rhön-Grabfeld von 360 % liegt Unsleben genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Unsleben. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.