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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Unkel

Hebesätze Unkel

Landkreis Neuwied · AGS 07138073 · 5.010 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Unkel, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
595 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Unkel ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 595 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Unkel bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Unkel im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 127-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Unkel ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Unkel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Unkel 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unkel auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Unkel

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Unkel Grundsteuer B
Bad Hönningen 400 % 0 Prozentpunkte 470 %
Dernbach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Harschbach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Niederbreitbach 400 % 0 Prozentpunkte 540 %
Niederhofen 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Unkel in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Unkel nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Unkel noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unkel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unkel?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unkel?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 595 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Unkel hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neuwied von 380 % liegt Unkel 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Unkel selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Unkel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.