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Hebesätze Harschbach
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Harschbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Harschbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Harschbach im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.364-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Harschbach im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Harschbach | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neuwied | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Harschbach auf Platz 50, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Harschbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Hönningen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Dernbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Niederbreitbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 540 % |
| Niederhofen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Niederwambach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Harschbach an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Harschbach nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Harschbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Harschbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Harschbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Harschbach?
In Harschbach gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Harschbach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Harschbach hoch?
Harschbach liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Neuwied von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Harschbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.