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Baden-Württemberg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Umkirch

Hebesätze Umkirch

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · AGS 08315115 · 5.880 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Umkirch gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Umkirch hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Umkirch im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 456-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Umkirch im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Umkirch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Umkirch 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 368 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Umkirch auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Umkirch liegt

Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Umkirch Grundsteuer B
Breitnau 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Eichstetten am Kaiserstuhl 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Friedenweiler 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hartheim am Rhein 350 % 0 Prozentpunkte 365 %
Vogtsburg im Kaiserstuhl 350 % 0 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Umkirch an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Umkirch selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Umkirch noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Umkirch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Umkirch?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Umkirch?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Umkirch hoch?

Gemessen am Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von 368 % liegt der Satz von Umkirch 18 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Umkirch selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Umkirch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.