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Hebesätze Umkirch
In Umkirch gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Umkirch hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Umkirch im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 456-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Umkirch im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Umkirch | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | 368 % | Berichtsjahr 2024 | −18 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Umkirch auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Umkirch liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Umkirch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitnau | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Eichstetten am Kaiserstuhl | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Friedenweiler | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Hartheim am Rhein | 350 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl | 350 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
Gewerbesteuer in Umkirch an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Umkirch selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Umkirch noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Umkirch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Umkirch?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Umkirch?
300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Umkirch hoch?
Gemessen am Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von 368 % liegt der Satz von Umkirch 18 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Umkirch selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.