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Baden-Württemberg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Breitnau

Hebesätze Breitnau

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · AGS 08315016 · 1.760 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Breitnau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Wie Breitnau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Breitnau im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 964-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Breitnau ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Breitnau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Breitnau 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 368 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Breitnau auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Breitnau liegt

Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Breitnau Grundsteuer B
Eichstetten am Kaiserstuhl 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Friedenweiler 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hartheim am Rhein 350 % 0 Prozentpunkte 365 %
Umkirch 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Vogtsburg im Kaiserstuhl 350 % 0 Prozentpunkte 440 %

Was der Hebesatz in Breitnau in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Breitnau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Breitnau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Breitnau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Breitnau?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Breitnau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Breitnau hoch?

Breitnau liegt 18 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von 368 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Breitnau legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Breitnau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.