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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Ulmet

Hebesätze Ulmet

Landkreis Kusel · AGS 07336099 · 667 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ulmet gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 19 Prozentpunkte.

Wo Ulmet im Vergleich steht

Der Wert von 365 % ordnet Ulmet im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 149 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.001-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Ulmet im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ulmet, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ulmet 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 −19 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ulmet auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Ulmet

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ulmet Grundsteuer B
Ehweiler 365 % 0 Prozentpunkte 385 %
Föckelberg 365 % 0 Prozentpunkte 600 %
Theisbergstegen 365 % 0 Prozentpunkte 600 %
Albessen 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Altenkirchen 380 % +15 Prozentpunkte 600 %

Gewerbesteuer in Ulmet an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 365 % macht daraus 12.200,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Ulmet selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ulmet noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ulmet

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ulmet?

In Ulmet gilt ein Hebesatz von 365 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.200,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ulmet?

600 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ulmet hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kusel von 384 % liegt Ulmet 19 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ulmet. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ulmet
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.