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hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Ehweiler

Hebesätze Ehweiler

Landkreis Kusel · AGS 07336018 · 167 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ehweiler setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 19 Prozentpunkte.

Wie Ehweiler bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ehweiler im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.997-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ehweiler im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ehweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ehweiler 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 −19 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ehweiler auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ehweiler

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ehweiler Grundsteuer B
Föckelberg 365 % 0 Prozentpunkte 600 %
Theisbergstegen 365 % 0 Prozentpunkte 600 %
Ulmet 365 % 0 Prozentpunkte 600 %
Albessen 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Altenkirchen 380 % +15 Prozentpunkte 600 %

Was die Gewerbesteuer in Ehweiler konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ehweiler, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ehweiler noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ehweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ehweiler?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ehweiler?

Ehweiler setzt die Grundsteuer B auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ehweiler hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 % liegt der Satz von Ehweiler 19 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ehweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ehweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.