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Brandenburg Landkreis Elbe-Elster Uebigau-Wahrenbrück

Hebesätze Uebigau-Wahrenbrück

Landkreis Elbe-Elster · AGS 12062500 · 5.213 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Uebigau-Wahrenbrück, Stadt

Gewerbesteuer
318 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
391 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
302 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Uebigau-Wahrenbrück ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 318 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 391 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Uebigau-Wahrenbrück hoch?

1 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 318 % fest. Damit liegt Uebigau-Wahrenbrück im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 125 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 124-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Uebigau-Wahrenbrück vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Uebigau-Wahrenbrück, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Uebigau-Wahrenbrück 318 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Elbe-Elster 320 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −62 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Uebigau-Wahrenbrück auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Uebigau-Wahrenbrück mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Uebigau-Wahrenbrück Grundsteuer B
Lichterfeld-Schacksdorf 319 % +1 Prozentpunkte 377 %
Doberlug-Kirchhain 320 % +2 Prozentpunkte 380 %
Fichtwald 316 % −2 Prozentpunkte 375 %
Finsterwalde 320 % +2 Prozentpunkte 400 %
Hirschfeld 320 % +2 Prozentpunkte 300 %

Wie viel Gewerbesteuer in Uebigau-Wahrenbrück anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 318 %, also 10.629,15 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.072,35 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Uebigau-Wahrenbrück beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Uebigau-Wahrenbrück und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Uebigau-Wahrenbrück ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Uebigau-Wahrenbrück

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Uebigau-Wahrenbrück?

In Uebigau-Wahrenbrück gilt ein Hebesatz von 318 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.629,15 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Uebigau-Wahrenbrück?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 391 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Uebigau-Wahrenbrück hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Elbe-Elster von 320 % liegt Uebigau-Wahrenbrück 2 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Uebigau-Wahrenbrück durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Uebigau-Wahrenbrück
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.