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Brandenburg Landkreis Elbe-Elster Doberlug-Kirchhain

Hebesätze Doberlug-Kirchhain

Landkreis Elbe-Elster · AGS 12062092 · 8.584 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Doberlug-Kirchhain, Stadt

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Doberlug-Kirchhain aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Doberlug-Kirchhain bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Doberlug-Kirchhain im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 91-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Doberlug-Kirchhain vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Doberlug-Kirchhain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Doberlug-Kirchhain 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Elbe-Elster 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Doberlug-Kirchhain auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Doberlug-Kirchhain

Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Doberlug-Kirchhain Grundsteuer B
Finsterwalde 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hirschfeld 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Lichterfeld-Schacksdorf 319 % −1 Prozentpunkte 377 %
Schilda 321 % +1 Prozentpunkte 385 %
Uebigau-Wahrenbrück 318 % −2 Prozentpunkte 391 %

Wie viel Gewerbesteuer in Doberlug-Kirchhain anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Doberlug-Kirchhain und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Doberlug-Kirchhain ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Doberlug-Kirchhain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Doberlug-Kirchhain?

In Doberlug-Kirchhain gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Doberlug-Kirchhain?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Doberlug-Kirchhain hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Elbe-Elster von 320 % liegt Doberlug-Kirchhain genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Doberlug-Kirchhain. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Doberlug-Kirchhain
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.