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Saarland Landkreis Saarlouis Überherrn

Hebesätze Überherrn

Landkreis Saarlouis · AGS 10044119 · 11.538 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Überherrn beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 435 %. Der Median Landkreis Saarlouis liegt bei 430 % und damit auf demselben Wert.

Wie Überherrn bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Überherrn im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 22 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 33-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Überherrn im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Überherrn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Überherrn 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saarlouis 430 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Überherrn auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Überherrn mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Überherrn Grundsteuer B
Ensdorf 430 % 0 Prozentpunkte 465 %
Lebach 430 % 0 Prozentpunkte 560 %
Saarlouis 430 % 0 Prozentpunkte 400 %
Saarwellingen 430 % 0 Prozentpunkte 375 %
Rehlingen-Siersburg 435 % +5 Prozentpunkte 460 %

Was die Gewerbesteuer in Überherrn konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Überherrn beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Überherrn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Überherrn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Überherrn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Überherrn?

Überherrn setzt 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.372,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Überherrn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 435 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Überherrn hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Saarlouis von 430 % liegt Überherrn genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Überherrn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Überherrn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.