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Saarland Landkreis Saarlouis Rehlingen-Siersburg

Hebesätze Rehlingen-Siersburg

Landkreis Saarlouis · AGS 10044114 · 14.351 Einwohner

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rehlingen-Siersburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 435 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Saarlouis liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Rehlingen-Siersburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rehlingen-Siersburg im höchsten Fünftel; der Satz von 435 % kommt insgesamt 36 mal vor. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 32 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 27-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rehlingen-Siersburg im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rehlingen-Siersburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rehlingen-Siersburg 435 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saarlouis 430 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rehlingen-Siersburg auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Rehlingen-Siersburg

Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rehlingen-Siersburg Grundsteuer B
Ensdorf 430 % −5 Prozentpunkte 465 %
Lebach 430 % −5 Prozentpunkte 560 %
Saarlouis 430 % −5 Prozentpunkte 400 %
Saarwellingen 430 % −5 Prozentpunkte 375 %
Schwalbach 440 % +5 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Rehlingen-Siersburg konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 435 % sind das 14.539,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rehlingen-Siersburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rehlingen-Siersburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rehlingen-Siersburg?

Rehlingen-Siersburg setzt 435 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.539,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rehlingen-Siersburg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rehlingen-Siersburg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 430 %. Rehlingen-Siersburg liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rehlingen-Siersburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.