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Hebesätze Ubstadt-Weiher
In Ubstadt-Weiher gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Ubstadt-Weiher bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ubstadt-Weiher im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 174-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Ubstadt-Weiher im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ubstadt-Weiher | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Karlsruhe | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ubstadt-Weiher auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Ubstadt-Weiher
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ubstadt-Weiher | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Schönborn | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Dettenheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Hambrücken | 340 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Karlsdorf-Neuthard | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Kronau | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Ubstadt-Weiher an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Ubstadt-Weiher selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Ubstadt-Weiher noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ubstadt-Weiher
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ubstadt-Weiher?
Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ubstadt-Weiher?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Ubstadt-Weiher hoch?
Gemessen am Median Landkreis Karlsruhe von 350 % liegt der Satz von Ubstadt-Weiher 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.