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Hebesätze Tüttleben
Tüttleben setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Gotha liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Tüttleben hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Tüttleben im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 288-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Tüttleben im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Tüttleben | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Gotha | 400 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Gotha mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tüttleben auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Tüttleben
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Tüttleben | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Emleben | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Friedrichroda | 400 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Friemar | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Georgenthal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Gotha | 400 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
Gewerbesteuer in Tüttleben an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Tüttleben selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Tüttleben noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Tüttleben
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 216.980 Euro | 281 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 18.986 Euro | 25 Euro |
| Grundsteuer B | 57.898 Euro | 75 Euro |
| Grundsteuer A | 11.912 Euro | 15 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 771 | |
Je Einwohner flossen Tüttleben im Berichtsjahr 2024 281 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Bei 771 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tüttleben
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tüttleben?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tüttleben?
389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Tüttleben hoch?
Gemessen am Median Landkreis Gotha von 400 % liegt der Satz von Tüttleben genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Tüttleben legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.