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Thüringen Landkreis Gotha Friedrichroda

Hebesätze Friedrichroda

Landkreis Gotha · AGS 16067019 · 7.172 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Friedrichroda, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Friedrichroda setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Gotha liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wie Friedrichroda zum Landesdurchschnitt liegt

Friedrichroda liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 61-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Friedrichroda nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Friedrichroda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Friedrichroda 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Gotha 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Gotha mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedrichroda auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Friedrichroda

Gemeinden im Landkreis Gotha mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Friedrichroda Grundsteuer B
Emleben 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Friemar 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Georgenthal 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Gotha 400 % 0 Prozentpunkte 470 %
Großfahner 400 % 0 Prozentpunkte 389 %

Ein Rechenbeispiel für Friedrichroda

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Friedrichroda legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Friedrichroda fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedrichroda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedrichroda?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friedrichroda?

470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Friedrichroda hoch?

Gemessen am Median Landkreis Gotha von 400 % liegt der Satz von Friedrichroda genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Friedrichroda durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Friedrichroda
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.