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Hebesätze Friedrichroda
Friedrichroda setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Gotha liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.
Wie Friedrichroda zum Landesdurchschnitt liegt
Friedrichroda liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 61-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Friedrichroda nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Friedrichroda | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Gotha | 400 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Gotha mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedrichroda auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Friedrichroda
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Friedrichroda | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Emleben | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Friemar | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Georgenthal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Gotha | 400 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Großfahner | 400 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Ein Rechenbeispiel für Friedrichroda
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Friedrichroda legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Friedrichroda fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedrichroda
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedrichroda?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friedrichroda?
470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Friedrichroda hoch?
Gemessen am Median Landkreis Gotha von 400 % liegt der Satz von Friedrichroda genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Friedrichroda durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.