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Hebesätze Tschirn
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Tschirn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 387 %. Der Median Landkreis Kronach liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 65 Prozentpunkte.
Was der Wert für Tschirn bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Tschirn im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.051-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Tschirn im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Tschirn | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kronach | 335 % | Berichtsjahr 2024 | +65 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 18 Gemeinden im Landkreis Kronach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tschirn auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Tschirn liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Tschirn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Teuschnitz | 350 % | −50 Prozentpunkte | 360 % |
| Kronach | 345 % | −55 Prozentpunkte | 350 % |
| Wilhelmsthal | 345 % | −55 Prozentpunkte | 345 % |
| Nordhalben | 340 % | −60 Prozentpunkte | 360 % |
| Weißenbrunn | 340 % | −60 Prozentpunkte | 360 % |
Was die Gewerbesteuer in Tschirn konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tschirn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tschirn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Tschirn
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 196.670 Euro | 390 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 26.276 Euro | 52 Euro |
| Grundsteuer B | 50.117 Euro | 99 Euro |
| Grundsteuer A | 18.816 Euro | 37 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 504 | |
Je Einwohner flossen Tschirn im Berichtsjahr 2024 390 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Bei 504 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tschirn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tschirn?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tschirn?
387 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Tschirn hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 335 %. Tschirn liegt 65 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Tschirn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.