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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Trippstadt

Hebesätze Trippstadt

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335047 · 2.911 Einwohner

Gewerbesteuer
455 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
492 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

455 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Trippstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 492 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.

Wo Trippstadt im Vergleich steht

Der Wert von 455 % ordnet Trippstadt im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 10 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.269 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 224-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Trippstadt vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Trippstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Trippstadt 455 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +75 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Trippstadt auf Platz 49, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Trippstadt Grundsteuer B
Hochspeyer 440 % −15 Prozentpunkte 520 %
Mittelbrunn 470 % +15 Prozentpunkte 472 %
Landstuhl 432 % −23 Prozentpunkte 752 %
Eulenbis 430 % −25 Prozentpunkte 465 %
Stelzenberg 428 % −27 Prozentpunkte 493 %

Wie viel Gewerbesteuer in Trippstadt anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 455 % macht daraus 15.208,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Trippstadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Trippstadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Trippstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Trippstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 455 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.208,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Trippstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 492 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Trippstadt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kaiserslautern von 400 % liegt Trippstadt 55 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Trippstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Trippstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.