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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Mittelbrunn

Hebesätze Mittelbrunn

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335027 · 719 Einwohner

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
472 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mittelbrunn setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 470 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 472 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Was der Wert für Mittelbrunn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mittelbrunn im höchsten Fünftel; der Satz von 470 % kommt insgesamt 29 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.274 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 943-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Mittelbrunn im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mittelbrunn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mittelbrunn 470 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mittelbrunn auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Mittelbrunn mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mittelbrunn Grundsteuer B
Trippstadt 455 % −15 Prozentpunkte 492 %
Hochspeyer 440 % −30 Prozentpunkte 520 %
Landstuhl 432 % −38 Prozentpunkte 752 %
Eulenbis 430 % −40 Prozentpunkte 465 %
Stelzenberg 428 % −42 Prozentpunkte 493 %

Gewerbesteuer in Mittelbrunn an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 470 % sind das 15.709,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Mittelbrunn beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Mittelbrunn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mittelbrunn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mittelbrunn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mittelbrunn?

In Mittelbrunn gilt ein Hebesatz von 470 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.709,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mittelbrunn?

Mittelbrunn setzt die Grundsteuer B auf 472 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mittelbrunn hoch?

Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %. Mittelbrunn liegt damit 70 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Mittelbrunn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mittelbrunn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.