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Rheinland-Pfalz Trier

Hebesätze Trier

Rheinland-Pfalz · AGS 07211000 · 111.506 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Trier, kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Trier beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Was der Wert für Trier bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Trier im höchsten Fünftel; der Satz von 430 % kommt insgesamt 91 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.195 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 4-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Trier vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Trier, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Trier 430 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Trier liegt

Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Trier Grundsteuer B
Bornich 430 % 0 Prozentpunkte 510 %
Bürdenbach 430 % 0 Prozentpunkte 480 %
Eulenbis 430 % 0 Prozentpunkte 465 %
Gerolstein 430 % 0 Prozentpunkte 525 %
Grünebach 430 % 0 Prozentpunkte 555 %

Wie viel Gewerbesteuer in Trier anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 430 % sind das 14.372,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Trier und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Trier ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Trier

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Trier?

In Trier gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Trier?

550 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Trier durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Trier
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.