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Bayern Landkreis Traunstein Traunstein

Hebesätze Traunstein

Landkreis Traunstein · AGS 09189155 · 21.079 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Traunstein, GKSt

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Traunstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Traunstein zum Landesdurchschnitt liegt

Traunstein liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.586 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 70-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Traunstein im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Traunstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Traunstein 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Traunstein 350 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Traunstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Traunstein auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Traunstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Traunstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Traunstein Grundsteuer B
Grassau 380 % +5 Prozentpunkte 350 %
Inzell 380 % +5 Prozentpunkte 400 %
Reit im Winkl 380 % +5 Prozentpunkte 450 %
Ruhpolding 360 % −15 Prozentpunkte 430 %
Trostberg 360 % −15 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Traunstein konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Traunstein beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Traunstein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Traunstein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Traunstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Traunstein?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Traunstein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Traunstein hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Traunstein von 350 % liegt Traunstein 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Traunstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Traunstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.