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Bayern Landkreis Traunstein Ruhpolding

Hebesätze Ruhpolding

Landkreis Traunstein · AGS 09189140 · 7.151 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ruhpolding setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Ruhpolding bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ruhpolding im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 367-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Ruhpolding im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ruhpolding, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ruhpolding 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Traunstein 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Traunstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ruhpolding auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Traunstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ruhpolding Grundsteuer B
Trostberg 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bergen 350 % −10 Prozentpunkte 360 %
Grabenstätt 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Kienberg 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Marquartstein 350 % −10 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Ruhpolding an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Ruhpolding nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Ruhpolding selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ruhpolding noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ruhpolding

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ruhpolding?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ruhpolding?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ruhpolding hoch?

Gemessen am Median Landkreis Traunstein von 350 % liegt der Satz von Ruhpolding 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ruhpolding selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ruhpolding
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.