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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Traben-Trarbach

Hebesätze Traben-Trarbach

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231124 · 5.707 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Traben-Trarbach, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Traben-Trarbach beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Traben-Trarbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Traben-Trarbach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 113-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Traben-Trarbach nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Traben-Trarbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Traben-Trarbach 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Traben-Trarbach auf Platz 80, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Traben-Trarbach Grundsteuer B
Bengel 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Breit 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Enkirch 400 % 0 Prozentpunkte 495 %
Erden 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Flußbach 400 % 0 Prozentpunkte 500 %

Ein Rechenbeispiel für Traben-Trarbach

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Traben-Trarbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Traben-Trarbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Traben-Trarbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Traben-Trarbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Traben-Trarbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Traben-Trarbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Traben-Trarbach liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Traben-Trarbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Traben-Trarbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.