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Nordrhein-Westfalen Kreis Viersen Tönisvorst

Hebesätze Tönisvorst

Kreis Viersen · AGS 05166028 · 29.324 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Tönisvorst, Stadt

Gewerbesteuer
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Tönisvorst gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 485 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Kreis Viersen liegt bei 440 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Was der Wert für Tönisvorst bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Tönisvorst im höchsten Fünftel; der Satz von 485 % kommt insgesamt 11 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 282 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 143-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Tönisvorst vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tönisvorst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tönisvorst 485 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Viersen 440 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +105 Prozentpunkte

Von 9 Gemeinden im Kreis Viersen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tönisvorst auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Kreis Viersen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tönisvorst Grundsteuer B
Grefrath 480 % −5 Prozentpunkte 525 %
Viersen 460 % −25 Prozentpunkte 480 %
Willich 449 % −36 Prozentpunkte 545 %
Kempen 440 % −45 Prozentpunkte 501 %
Niederkrüchten 420 % −65 Prozentpunkte 493 %

Wie viel Gewerbesteuer in Tönisvorst anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 485 % sind das 16.211,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.509,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Tönisvorst nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Tönisvorst und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Tönisvorst ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tönisvorst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tönisvorst?

In Tönisvorst gilt ein Hebesatz von 485 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.211,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tönisvorst?

Tönisvorst setzt die Grundsteuer B auf 520 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Tönisvorst hoch?

Der Median Kreis Viersen liegt bei 440 %. Tönisvorst liegt damit 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Tönisvorst durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Tönisvorst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.