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Nordrhein-Westfalen Kreis Viersen Willich

Hebesätze Willich

Kreis Viersen · AGS 05166036 · 50.308 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Willich, Stadt

Gewerbesteuer
449 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
545 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Willich setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 449 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 545 %. Der Median Kreis Viersen liegt bei 440 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Willich bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Willich im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 449 % setzen bundesweit 2 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 182 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 76-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Willich vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Willich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Willich 449 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Viersen 440 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +69 Prozentpunkte

Von 9 Gemeinden im Kreis Viersen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Willich auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Willich mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Viersen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Willich Grundsteuer B
Kempen 440 % −9 Prozentpunkte 501 %
Viersen 460 % +11 Prozentpunkte 480 %
Niederkrüchten 420 % −29 Prozentpunkte 493 %
Schwalmtal 420 % −29 Prozentpunkte 480 %
Grefrath 480 % +31 Prozentpunkte 525 %

Wie viel Gewerbesteuer in Willich anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 449 % ergibt das 15.007,83 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.306,33 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Willich beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Willich und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Willich ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Willich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Willich?

Willich setzt 449 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.007,83 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Willich?

Willich setzt die Grundsteuer B auf 545 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Willich hoch?

Willich liegt 9 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Viersen von 440 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Willich. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Willich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.