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Hebesätze Themar
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Themar aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Hildburghausen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Themar hoch?
483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Themar im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 148-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Themar im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Themar | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Hildburghausen | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Themar auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Themar mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Themar | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahlstädt | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Auengrund | 395 % | 0 Prozentpunkte | 404 % |
| Beinerstadt | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Bischofrod | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Dingsleben | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Gewerbesteuer in Themar an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Themar beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Themar selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Themar noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Themar
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 689.413 Euro | 259 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 48.141 Euro | 18 Euro |
| Grundsteuer B | 261.158 Euro | 98 Euro |
| Grundsteuer A | 5.920 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.664 | |
Je Einwohner flossen Themar im Berichtsjahr 2024 259 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Themar
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Themar?
Themar setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Themar?
Die Grundsteuer B liegt bei 389 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Themar hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Hildburghausen von 395 % liegt Themar genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Themar. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.