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Thüringen Landkreis Hildburghausen Bischofrod

Hebesätze Bischofrod

Landkreis Hildburghausen · AGS 16069004 · 162 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bischofrod setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Hildburghausen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wo Bischofrod im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Bischofrod im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 579-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Bischofrod im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bischofrod, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bischofrod 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hildburghausen 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bischofrod auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Bischofrod

Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bischofrod Grundsteuer B
Ahlstädt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Auengrund 395 % 0 Prozentpunkte 404 %
Beinerstadt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Dingsleben 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Ehrenberg 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Gewerbesteuer in Bischofrod an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Bischofrod selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bischofrod noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bischofrod

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bischofrod?

In Bischofrod gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bischofrod?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 389 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bischofrod hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Bischofrod liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bischofrod durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bischofrod
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.