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Hebesätze Thannhausen
Thannhausen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Thannhausen hoch?
429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Thannhausen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 426-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Thannhausen im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Thannhausen | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Günzburg | 313 % | Berichtsjahr 2024 | +17 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Günzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Thannhausen auf Platz 29, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Thannhausen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Thannhausen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Burgau | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Ellzee | 330 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Breitenthal | 325 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Krumbach (Schwaben) | 335 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
| Aichen | 320 % | −10 Prozentpunkte | 360 % |
Gewerbesteuer in Thannhausen an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Thannhausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Thannhausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Thannhausen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.012.012 Euro | 782 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 520.826 Euro | 81 Euro |
| Grundsteuer B | 796.091 Euro | 124 Euro |
| Grundsteuer A | 21.662 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.406 | |
Thannhausen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 782 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Thannhausen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Thannhausen?
330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Thannhausen?
340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Thannhausen hoch?
Thannhausen liegt 17 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Günzburg von 313 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Thannhausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.