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Hessen Rheingau-Taunus-Kreis Taunusstein

Hebesätze Taunusstein

Rheingau-Taunus-Kreis · AGS 06439015 · 30.712 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Taunusstein, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Taunusstein setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Taunusstein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Taunusstein im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 28-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Taunusstein nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Taunusstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Taunusstein 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rheingau-Taunus-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Taunusstein auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Taunusstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Taunusstein Grundsteuer B
Geisenheim 380 % 0 Prozentpunkte 480 %
Hohenstein 380 % 0 Prozentpunkte 735 %
Waldems 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bad Schwalbach 387 % +7 Prozentpunkte 845 %
Eltville am Rhein 390 % +10 Prozentpunkte 620 %

Ein Rechenbeispiel für Taunusstein

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Taunusstein beschliesst

Taunusstein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Taunusstein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Taunusstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Taunusstein?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Taunusstein?

Die Grundsteuer B liegt bei 600 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Taunusstein hoch?

Im Vergleich zum Median Rheingau-Taunus-Kreis von 390 % liegt Taunusstein 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Taunusstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Taunusstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.