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Hessen Rheingau-Taunus-Kreis Hohenstein

Hebesätze Hohenstein

Rheingau-Taunus-Kreis · AGS 06439006 · 6.213 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
735 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
343 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hohenstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 735 %. Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Hohenstein im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Hohenstein im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 263-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hohenstein im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenstein 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rheingau-Taunus-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenstein auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Hohenstein

Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenstein Grundsteuer B
Geisenheim 380 % 0 Prozentpunkte 480 %
Taunusstein 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Waldems 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bad Schwalbach 387 % +7 Prozentpunkte 845 %
Eltville am Rhein 390 % +10 Prozentpunkte 620 %

Gewerbesteuer in Hohenstein an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Hohenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hohenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenstein?

Hohenstein setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenstein?

Hohenstein setzt die Grundsteuer B auf 735 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenstein hoch?

Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %. Hohenstein liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Hohenstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hohenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.