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Hessen Rheingau-Taunus-Kreis Geisenheim

Hebesätze Geisenheim

Rheingau-Taunus-Kreis · AGS 06439004 · 11.675 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Geisenheim, Hochschulstadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Geisenheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Geisenheim zum Landesdurchschnitt liegt

Geisenheim liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 143-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Geisenheim im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Geisenheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Geisenheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rheingau-Taunus-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Geisenheim auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Geisenheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Geisenheim Grundsteuer B
Hohenstein 380 % 0 Prozentpunkte 735 %
Taunusstein 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Waldems 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bad Schwalbach 387 % +7 Prozentpunkte 845 %
Eltville am Rhein 390 % +10 Prozentpunkte 620 %

Gewerbesteuer in Geisenheim an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Geisenheim beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Geisenheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Geisenheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Geisenheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Geisenheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Geisenheim?

480 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Geisenheim hoch?

Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %. Geisenheim liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Geisenheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Geisenheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.