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Brandenburg Landkreis Uckermark Tantow

Hebesätze Tantow

Landkreis Uckermark · AGS 12073565 · 808 Einwohner

Gewerbesteuer
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

323 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Tantow aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Tantow bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Tantow im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 323 % setzen bundesweit 17 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 207 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 300-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Tantow im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tantow, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tantow 323 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uckermark 325 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −57 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tantow auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Uckermark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tantow Grundsteuer B
Casekow 324 % +1 Prozentpunkte 405 %
Lychen 324 % +1 Prozentpunkte 393 %
Mescherin 324 % +1 Prozentpunkte 410 %
Boitzenburger Land 325 % +2 Prozentpunkte 415 %
Grünow 325 % +2 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Tantow konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 323 % ergibt das 10.796,28 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.905,23 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tantow, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tantow noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tantow

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tantow?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 323 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.796,28 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tantow?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Tantow hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 325 %. Tantow liegt 2 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Tantow. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Tantow
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.