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Hebesätze Sulzdorf a.d.Lederhecke
Für Sulzdorf a.d.Lederhecke ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.
Wie Sulzdorf a.d.Lederhecke bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Sulzdorf a.d.Lederhecke im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.860-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Sulzdorf a.d.Lederhecke im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sulzdorf a.d.Lederhecke | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rhön-Grabfeld | 360 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sulzdorf a.d.Lederhecke auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sulzdorf a.d.Lederhecke | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bischofsheim i.d.Rhön | 360 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Herbstadt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Heustreu | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Hollstadt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Mellrichstadt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
Was die Gewerbesteuer in Sulzdorf a.d.Lederhecke konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Sulzdorf a.d.Lederhecke nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Sulzdorf a.d.Lederhecke, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Sulzdorf a.d.Lederhecke noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sulzdorf a.d.Lederhecke
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sulzdorf a.d.Lederhecke?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sulzdorf a.d.Lederhecke?
450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Sulzdorf a.d.Lederhecke hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Sulzdorf a.d.Lederhecke liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sulzdorf a.d.Lederhecke. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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