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Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis Sulzbach an der Murr

Hebesätze Sulzbach an der Murr

Rems-Murr-Kreis · AGS 08119075 · 5.271 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Sulzbach an der Murr gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Sulzbach an der Murr im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Sulzbach an der Murr im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 511-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Sulzbach an der Murr nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sulzbach an der Murr, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sulzbach an der Murr 350 % Berichtsjahr 2024
Median Rems-Murr-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sulzbach an der Murr auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Sulzbach an der Murr mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sulzbach an der Murr Grundsteuer B
Alfdorf 350 % 0 Prozentpunkte 325 %
Allmersbach im Tal 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Großerlach 355 % +5 Prozentpunkte 360 %
Althütte 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Auenwald 360 % +10 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Sulzbach an der Murr

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Sulzbach an der Murr beschliesst

Sulzbach an der Murr legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Sulzbach an der Murr fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sulzbach an der Murr

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sulzbach an der Murr?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sulzbach an der Murr?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Sulzbach an der Murr hoch?

Sulzbach an der Murr liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Rems-Murr-Kreis von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Sulzbach an der Murr per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Sulzbach an der Murr
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.