Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Saarland Regionalverband Saarbrücken Sulzbach

Hebesätze Sulzbach

Regionalverband Saarbrücken · AGS 10041518 · 16.385 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Sulzbach, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
439 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sulzbach beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 439 %. Der Median Regionalverband Saarbrücken liegt bei 430 % und damit auf demselben Wert.

Wo Sulzbach im Vergleich steht

Der Wert von 430 % ordnet Sulzbach im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 90 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 22 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 18-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Sulzbach vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sulzbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sulzbach 430 % Berichtsjahr 2024
Median Regionalverband Saarbrücken 430 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sulzbach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Sulzbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sulzbach Grundsteuer B
Kleinblittersdorf 430 % 0 Prozentpunkte 400 %
Quierschied 430 % 0 Prozentpunkte 400 %
Heusweiler 428 % −2 Prozentpunkte 360 %
Püttlingen 425 % −5 Prozentpunkte 360 %
Großrosseln 450 % +20 Prozentpunkte 470 %

Wie viel Gewerbesteuer in Sulzbach anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 430 % macht daraus 14.372,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Sulzbach beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Sulzbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Sulzbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sulzbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sulzbach?

In Sulzbach gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sulzbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 439 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sulzbach hoch?

Gemessen am Median Regionalverband Saarbrücken von 430 % liegt der Satz von Sulzbach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Sulzbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Sulzbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.