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Saarland Regionalverband Saarbrücken Püttlingen

Hebesätze Püttlingen

Regionalverband Saarbrücken · AGS 10041515 · 18.213 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Püttlingen, Stadt

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Püttlingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 425 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Regionalverband Saarbrücken liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Püttlingen im Vergleich steht

Der Wert von 425 % ordnet Püttlingen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 38 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 15 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Püttlingen ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Püttlingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Püttlingen 425 % Berichtsjahr 2024
Median Regionalverband Saarbrücken 430 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Püttlingen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Püttlingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Püttlingen Grundsteuer B
Heusweiler 428 % +3 Prozentpunkte 360 %
Kleinblittersdorf 430 % +5 Prozentpunkte 400 %
Quierschied 430 % +5 Prozentpunkte 400 %
Sulzbach 430 % +5 Prozentpunkte 439 %
Großrosseln 450 % +25 Prozentpunkte 470 %

Was der Hebesatz in Püttlingen in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 425 % macht daraus 14.205,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Püttlingen beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Püttlingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Püttlingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Püttlingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Püttlingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.205,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Püttlingen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Püttlingen hoch?

Gemessen am Median Regionalverband Saarbrücken von 430 % liegt der Satz von Püttlingen 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Püttlingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Püttlingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.