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Saarland Regionalverband Saarbrücken Kleinblittersdorf

Hebesätze Kleinblittersdorf

Regionalverband Saarbrücken · AGS 10041514 · 10.736 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kleinblittersdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Regionalverband Saarbrücken liegt bei 430 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kleinblittersdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kleinblittersdorf im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 22 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 34-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kleinblittersdorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinblittersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinblittersdorf 430 % Berichtsjahr 2024
Median Regionalverband Saarbrücken 430 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinblittersdorf auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Kleinblittersdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinblittersdorf Grundsteuer B
Quierschied 430 % 0 Prozentpunkte 400 %
Sulzbach 430 % 0 Prozentpunkte 439 %
Heusweiler 428 % −2 Prozentpunkte 360 %
Püttlingen 425 % −5 Prozentpunkte 360 %
Großrosseln 450 % +20 Prozentpunkte 470 %

Was die Gewerbesteuer in Kleinblittersdorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Kleinblittersdorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kleinblittersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kleinblittersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinblittersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinblittersdorf?

Der Hebesatz liegt bei 430 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.372,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinblittersdorf?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinblittersdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Regionalverband Saarbrücken von 430 % liegt Kleinblittersdorf genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kleinblittersdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kleinblittersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.