Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Rottweil Sulz am Neckar

Hebesätze Sulz am Neckar

Landkreis Rottweil · AGS 08325057 · 12.687 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Sulz am Neckar, Stadt

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sulz am Neckar beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rottweil liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wo Sulz am Neckar im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Sulz am Neckar im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 186-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Sulz am Neckar ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sulz am Neckar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sulz am Neckar 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rottweil 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Rottweil mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sulz am Neckar auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Sulz am Neckar mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rottweil mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sulz am Neckar Grundsteuer B
Bösingen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Dornhan 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Dunningen 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Eschbronn 340 % 0 Prozentpunkte 385 %
Hardt 340 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Sulz am Neckar in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Sulz am Neckar beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Sulz am Neckar nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Sulz am Neckar noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sulz am Neckar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sulz am Neckar?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sulz am Neckar?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Sulz am Neckar hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Sulz am Neckar liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sulz am Neckar. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Sulz am Neckar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.