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Bayern Landkreis Regensburg Sünching

Hebesätze Sünching

Landkreis Regensburg · AGS 09375201 · 2.225 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sünching beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Regensburg liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wo Sünching im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Sünching im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.245-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Sünching nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sünching, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sünching 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regensburg 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 41 Gemeinden im Landkreis Regensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sünching auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Regensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sünching Grundsteuer B
Beratzhausen 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Pielenhofen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Thalmassing 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wiesent 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Wolfsegg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Sünching

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Sünching legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Sünching fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sünching

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sünching?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sünching?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Sünching hoch?

Gemessen am Median Landkreis Regensburg von 350 % liegt der Satz von Sünching genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Sünching durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Sünching
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.